Arzt- und Patientenrecht

Mein Beratungsspektrum im Medizinrecht umfasst österreichweit sowohl Ärzte als auch Patienten. Fachliche Kompetenz und ausgewiesene Spezialisierung im Medizin- und Sozialversicherungsrecht bilden die Basis meiner Beratungstätigkeit. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich erfolgt zunächst im Einzelfall eine umfassende Analyse hinsichtlich aller in Frage kommenden Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund erarbeite ich innovative, praxisorientierte und für Sie maßgeschneiderte Lösungen.

 

Für Ärzte ist die rechtzeitige und umfassende Aufklärung vor dem medizinischen Eingriff von besonderer Wichtigkeit. So kann bereits eine ordnungsgemäße (lege artis) und erfolgreich durchgeführte Behandlung Schadenersatzansprüche auslösen, wenn der Patient hierzu seine Zustimmung nicht nachweislich erteilt hat. Tatsächlich entspringt die Mehrzahl der Schadenersatzzahlungen nach meiner Erfahrung nicht einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung, sondern einer nicht ordentlich geführten Dokumentation. Die fundierte und umfassende Beratung vor der Behandlung ist für den Arzt daher von besonderer Wichtigkeit. Sollte tatsächlich ein Behandlungsfehler behauptet und geltend gemacht werden, schätze ich zusammen mit meinem Mandanten die Konsequenzen auf Grund der aktuellen Gesetzeslage, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Literatur ein, vertreten ihn in allfälligen Zivilprozessen und wahren dessen Interessen bestmöglich. Dabei kann durch eine fundierte Prüfung vorab in vielen Fällen ein streitiges Verfahren vermieden werden.

 

Ich berate und vertrete aber auch Patienten in sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit deren Gesundheit, sowie bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen. Dies gilt bei der Geltendmachung von Schmerzengeldansprüchen, Pflegegeld, Haushaltshilfekosten, Verdienstentgang, Kostenersatz für notwendige Heilbehelfe, Ansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern, etc. Analog kann auch für den Patienten in vielen Fällen ein kräfteraubendes Zivilverfahren durch eine fundierte Argumentation seiner Ansprüche gegenüber dem Arzt oder dessen Haftungsträger vermieden werden.