Öffentliches Recht

Der Bereich öffentliches Recht, bestehend aus Verfassungs- und Verwaltungsrecht, umfasst einen sehr weitläufigen Rechtsbereich.

 

Während sich das Verfassungsrecht mit den grundlegenden Funktionsweisen des Staates (Grundprinzipien wie Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Staatsinstitutionen, Menschenrechte, etc.) und des Zusammenlebens der Bürger befasst, widmet sich das Verwaltungsrecht der Beziehung zwischen Staat – der öffentlichen Verwaltung – und dem Bürger.

 

Unsere Kanzlei berät und unterstützt Sie in sämtlichen Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechtes.

 

Das Leistungsspektrum meiner Kanzlei speziell in diesem Bereich: 

  • Baurecht, Raumordnungsrecht
  • Geltendmachung von Nachbarrechten, Anrainerrechte
  • Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht
  • Veranstaltungs- und Vereinsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten und Behörden
  • Vertretung vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof