Schadenersatz- und Gesellschaftsrecht

In abgeschlossenen Verträgen sind grundsätzlich vertragliche Rechte und Pflichten enthalten. Allerdings kommt es im Alltag immer wieder vor, dass Sie nicht alles erhalten, was vereinbart wurde oder dass das Erhaltene mangelhaft ist. Schadenersatzansprüche können aber auch abseits von einem Rechtsgeschäft entstehen, beispielsweise bei Verkehrs- oder Sportunfällen. Vom Unfall und den daraus resultierenden Forderungen bis hin zu einem mangelhaften Produkt spannt sich der Bereich des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes.

 

Schadenersatz, Gewährleistung, die Beurteilung von Sach- und Rechtsmängel, die Geltendmachung von primären und sekundären Gewährleistungsbehelfen, die Berücksichtigung einer eventuellen Verjährungsproblematik, die Beurteilung der Wirksamkeit von Gewährleistungs- und Haftungsausschlüssen werfen sehr komplexe Fragen auf und erfordern professionelle und durchdachte Lösungen. Ein kompetentes Herangehen und rasches Handeln ist gefragt.

 

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