Erb- und Familienrecht

Erbrecht

Ich gestalte und optimiere für Sie und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte letztwillige Verfügungen, unterstütze Sie bei der Abwicklung der Verlassenschaft und regle Pflichtteilsansprüche. Zudem begleite ich Sie bei der Verwaltung und Teilung des Nachlasses unter Miterben und ich kläre alle Fragen zur Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers. Praxiserprobte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erstelle ich gerne für Sie.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei sind Schenkungen und weitere Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall – immer mit dem Ziel, die Bedürfnisse meines Mandanten genau herauszuarbeiten und das für ihn passende Produkt zu erarbeiten.

 

Das Leistungsspektrum meiner Kanzlei in diesem Bereich:

  • Beratung betreffend gesetzliche Erbfolge
  • Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • Elektronische Registrierung im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte sowie im Dokumentenarchiv der österreichischen Rechtsanwälte „Archivium“
  • Schenkung auf den Todesfall
  • Errichtung von Erbverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Schriftliche Verlassenschaftsabhandlung
  • Vertretung vor Gericht und Behörden

Familienrecht

 

Meine Kanzlei betreut unsere Mandanten umfassend und erfolgreich rund um den Bereich des Familienrechts. Das Familienrecht beschäftigt sich, wie der Name bereits sagt, mit allen rechtlichen Angelegenheiten, die das familiäre Zusammenleben betreffen. Wichtige Teilbereiche sind die Ehe, eine Lebenspartnerschaft, das Scheidungsrecht sowie das Obsorge- und Unterhaltsrecht.

 

Maßgeschneiderte Ehepakte, um bereits vorab Streitigkeiten zu vermeiden gehören ebenso zu meinem Tätigkeitsbereich. Im Falle der Ehescheidung vertrete ich die Interessen meines Mandanten bestmöglich. Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation des Mandanten und zusammen mit dem Klienten. Einerseits gilt es den juristischen Standpunkt samt den daraus resultierenden Ansprüchen zu analysieren, gleichzeitig jedoch nie den Menschen aus den Augen zu verlieren. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Vorgehensweise im Falle einer Scheidung sinnvoll.

 

Das Leistungsspektrum meiner Kanzlei in diesem Bereich:

  • Errichtung von Ehepakten und Eheverträgen
  • Beratung und Vertretung in einvernehmlichen, als auch streitigen Scheidungscausen
  • Aufteilungsverfahren
  • Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnungen, Durchsetzung der Ansprüche
  • Obsorgeübertragungen, einstweilige Verfügungen