Schadenersatz
Unfälle können jedem passieren, fast jederzeit, sei es verschuldet oder unverschuldet. Meist entstehen dabei finanzielle Einbußen, durch den Vorfall selbst und durch dessen Abwicklung danach. Manchmal kommt es zu körperlichen Verletzungen. Ganz unterschiedlich stellen sich die Rechtsfolgen nach einem Unfall dar, je nachdem, ob er sich in der Freizeit oder während beruflicher Tätigkeit ereignete. Bei Unfällen außerhalb von Österreich kommt unter Umständen ausländisches Recht zur Anwendung – Rechtsfragen, für die meine Kanzlei Ihr kompetenter Ansprechpartner ist. Wir stellen sicher, dass Ihre Interessen bei uns bestmöglich gewahrt werden, wenn es um die Regulierung von Sach- und Personenschäden, Reparaturschäden, Wiederbeschaffung, Schmerzensgeld für Sie und Ähnlichem geht.
Lassen Sie sich bei Unfällen nicht auf eine schnelle Regulierungshilfe der Versicherung des Unfallgegners ein. Diese verfolgt meist nur ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und kostet Sie nur Zeit und Geld. Überdies ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen meiner Kanzlei bei eindeutiger Haftung des Unfallgegners, oder wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, grundsätzlich für Sie kostenfrei.
Wir beraten unsere Klienten auch bei kleinen Ärgernissen, das Erstgespräch ist dabei kostenlos. Kann außergerichtlich keine Lösung erzielt werden, so sind wir durch gute Kontakte zu Sachverständigen in der Lage, die Prozesschancen und damit das Kostenrisiko abschätzbar zu machen, um gemeinsam mit Ihnen zu entscheiden, ob die Gerichte befasst werden sollen.
- Arbeitsunfall, Freizeitunfall
- Autounfall; Fahrradunfall
- Ski- und Sportunfälle
- Behandlungsfehler im Krankenhaus oder beim Arzt
- Wie wichtig ist das Feststellungsbegehren?