Produkthaftung
Die Frage der Haftung bei Schäden, die aus der Mangelhaftigkeit eins Produktes entstehen, wird nach den Produkthaftungsgesetz (PHG) geregelt. Das PHG normiert eine vom Verschulden unabhängige Haftung, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Sach- oder Personenschaden eintritt.
Der Personenkreis, der nach dem PHG zur Haftung herangezogen wird, ist - wie der Name sagt - der Erzeuger des Produktes. Dieser Begriff ist jedoch sehr weit gefasst und daher haftet sowohl der Hersteller eines gesamten Gerätes, als auch derjenige der lediglich ein Teilprodukt erzeugt hat. Allerdings kann aber auch auf den Unternehmer gegriffen werden, der das Produkt beispielsweise in den Europäischen Wirtschaftsraum importiert hat.
Wir sind mit allen Aspekten der Produkthaftung vertraut und übernehmen für unsere in- und ausländischen Mandanten die Bearbeitung von Beschwerden und die Führung von Verhandlungen zwischen Hersteller und Verbraucher sowie anwaltliche Vertretung in Schadenersatzprozessen.