Direkt zu: Navigation . Inhalt . Kontaktinformationen .


Patientenverfügung

Seit 1.7.2007 gibt es die Möglichkeit vorzusorgen, wie nach Wegfall der Geschäftsfähigkeit ihre medizinische Betreuung und Heimunterbringung erfolgen soll. Ein solcher Wegfall kann jederzeit etwa durch einen Unfall passieren.

Sie können die Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder abändern. Sie gilt auch nicht unbefristet und muss regelmäßig erneuert werden. Das sichert ihre Aktualität. Damit können medizinische Weiterentwicklungen in Ihre Entscheidungen einfließen und die aktuelle Lebenssituation ist berücksichtigt. Vor der Verfassung einer Verfügung sieht der Gesetzgeber eine rechtliche und eine medizinische Beratung vor, um eine optimale Entscheidung zu ermöglichen. Die Verfügung wird in einem Register eingereiht, das für medizinische Behandler einsehbar ist.

Falls sie nichts verfügen, müssen die ärzte alle möglichen Maßnahmen zur Erhaltung Ihres Lebens treffen. Andere Personen können keinen Einfluss nehmen.

Wir beraten Sie gerne für eine optimale Regelung in den Fällen Ihrer Behandlungsvorsorge.


Navigieren Sie hier:


Dr. Hubert F. Kinz