Direkt zu: Navigation . Inhalt . Kontaktinformationen .


Kosten unserer Arbeit

Das Erstgespräch ist für unsere Mandanten kostenlos. Kommt es zu weiterführenden Dienstleistungen meiner Kanzlei, so sind mein Team und ich stets um eine zeit- und kostensparende Mandatsabwicklung für Sie bemüht, um ein angemessenes Verhältnis zwischen den Honoraren und der Bedeutung der Sache für unseren Mandanten garantieren zu können.

In Österreich unterliegen die Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes detaillierten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Darin sind die Honorarsätze genau festgelegt.

Trotzdem ist es für uns nicht immer möglich, eine genaue Kostenübersicht für ein Verfahren im Vorhinein für Sie zu erstellen. Auch der Rechtsanwalt als Fachmann weiß oftmals bei Beginn eines Verfahrens nicht exakt, was der Prozessgegner in einem Verfahren unternehmen wird und welchen Aufwand das verursachen kann. Hier ist oftmals nur eine Einschätzung möglich. Die genaue Abrechnung erfolgt in solchen Fällen im Nachhinein auf Basis eines mit Ihnen vereinbarten Stundensatzes, der je nach Bemessungsgrundlage und den befassten Mitarbeitern variieren kann.

Ist der Arbeitsaufwand von vornherein bereits klar absehbar, so kann eine Verrechnung durch ein fixes Pauschalhonorar erfolgen, welches bereits zu Beginn unserer Tätigkeit mit Ihnen vereinbart wird. Dies ist beispielsweise meist bei der Errichtung von Verträgen oder bei der Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung möglich.

Mangels anderer Vereinbarung errechnet sich die angemessene Entlohnung für unsere Dienstleistung unter Bedachtnahme auf den Tarif. Grundlage dafür bildet das Rechtsanwaltstarifgesetz. Hier werden anwaltliche Leistungen katalogisiert und einem so genannten Tarifpost zugeordnet. Auch hier orientiert sich die Höhe des Honorars an der Bemessungsgrundlage, dem wirtschaftlichen Interesse unseres Mandanten.

Nicht zuletzt ist es gut möglich, mit keinen Kosten belastet zu bleiben, wenn das Verfahren gewonnen ist und der Gegner alles bezahlt hat.

Wir arbeiten mit folgenden Rechtschutzversicherungen im In- und Ausland zusammen:


Navigieren Sie hier:


Dr. Hubert F. Kinz