Familienrecht
Fragen hinsichtlich des Familienrechts sind fast allgegenwärtig. Schon mit der ersten großen Liebe, später durch die Eheschließung und der Geburt von Kindern kommt jeder mit familienrechtlicher Materie in Berührung. Es stellen sich Fragen hinsichtlich der rechtlichen Folgen einer Lebensgemeinschaft, der Ehe, den Verpflichtungen aus dem Eltern-Kind-Verhältnis und viele andere mehr. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen mit unserem Mandanten stehen häufig nicht so sehr nur einzelne Aspekte, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses für alle Beteiligten.
Gerne beraten mein Team und ich auch ausländischer Staatsbürger - gerade im Bodenseeraum lebt ein relativ hoher Anteil von Menschen mit nicht österreichischer Nationalität. Das Familienrecht richtet sich dabei jeweils grundsätzlich nach dem Personalstatut der betroffenen Personen, das heißt, sehr oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung. Zu diesem Zweck haben wir ein Netzwerk mit ausländischen Kollegen aufgebaut, die in Fragen zum deutschen, schweizer, türkischen, slowenischen und kroatischen Familien- und Erbrecht, zusammen mit uns, auch bei gemischten Familien, unseren Mandanten fundierte Auskünfte und Ratschläge erteilen.
- Ehesachen, Güterrecht, Vertragsgestaltung
- Außereheliche Lebensgemeinschaften
- Sorgerecht, Adoption, Unterhalt der Kinder
- Statusrecht
- Ehekrise, Scheidung
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