Erben & Vererben
Eine erbrechtliche Beratung und Vertretung empfiehlt sich bereits lange vor dem Erbfall. Frühzeitig richtig gestalten und das Erbschaftssteuerrecht ausnutzen heißt Zeit, Nerven, Geld und Steuern sparen. Zudem machen es die zahlreichen, im Erbrecht bestehenden und einzuhaltenden Fristen, zwingende Formvorschriften und nicht zuletzt diffizile Haftungsfragen sinnvoll, die Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsgemäß sind es die – natürlich prinzipiell möglichen – selbstverfassten Testamente, welche die meisten Streitigkeiten zwischen den Erben, den Pflichtteilsberechtigten und den weiteren Bedachten zu Folge haben, sei es wegen Formfehlern, wegen inhaltlicher Mängel, Unklarheiten oder anderen Unzulänglichkeiten. Solche Streitigkeiten sind zumeist von langer Dauer und damit sehr kostenintensiv. Unser Augenmerk richtet sich darauf, eine unmissverständlich Regelung für unseren Mandanten zu treffen und so nach dem Erbfalle Streit und Auseinandersetzungen gar nicht erst aufkommen zu lassen, um unnötige Kosten und langwierige Verfahren zu vermeiden.
Vor allem bei der Abfassung von komplexen Unternehmertestamenten und bei der Aufteilung eines gemischten Vermögens (Grundstücke, Wohnungen, Wertpapiere, Beteiligungen, Rechte und Barvermögen - auch im Ausland) können wir aufgrund der langjährigen Erfahrung meiner Kanzlei kompetente Hilfestellung leisten. Mein Team und ich unterstützen Sie bei der Nachlassgestaltung, Abfassung von Testamentsentwürfen, bei der Testamentsvollstreckung und Nachfolgeregelung.
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