Bauen & Wohnen
Der Erwerb, die Bebauung sowie der Verkauf von Liegenschaften ist ein zentrales Thema in meiner Kanzlei. Schon in den Anwaltskanzleien meines Großvaters und Vaters war alles ums „Bauen und Wohnen“ wichtiger Schwerpunkt ihrer Arbeit. Gerade in Ortszentren, Innenstädte und Betriebsgebieten ist es erforderlich, nicht nur die Belange des Zivil- sondern auch die des Steuer- und Verwaltungsrechtes mit einzubeziehen, wenn eine Liegenschaft erworben, bebaut, verkauft oder umgewidmet werden soll .
Seit 1983 wirkte mein Team und ich bei der Errichtung von mehr als 50 Wohnungseigentümergemeinschaften mit teils großem Umfang mit. Auch nach der Errichtung ist für die Verwaltung, Fragen der Betriebskostenabrechnung, der Liegenschaftserhaltung und allfälliger Abänderungen und Umbauten, rechtliche Beratung notwendig. Dadurch, dass wir in fast allen größeren Gemeinden Vorarlbergs Wohnungseigentümergemeinschaften regelmäßig betreuen, sind wir im Stande, Ihnen auch über die gängige Verwaltungspraxis rasch Auskunft geben.
Auch bei Fragen hinsichtlich der Vermietung Ihrer Objekte kann anwaltliche Beratung zweckmäßig und hilfreich sein. Vor allem gilt es die oft recht komplexen Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes, insbesondere hinsichtlich Wertsicherung, Mietzinsbildung und Kündigungsschutz zu beachten. Wesentlich ist etwa, dass auch die Betriebskosten- und Nebenkostenüberwälzung dem jeweiligen Mietgegenstand angepasst ist und eine Kaution nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich eine Sicherheit für beide Vertragsteile darstellt. Gerne stehen wir auch als kompetenter Partner für Sie als Mieter an Ihrer Seite. Wir überprüfen Ihren Mietvertrag im Hinblick auf eine fairen Interessensausgleich zwischen Vermieter und Mieter – vor allem im Hinblick der jüngsten Judikatur des Obersten Gerichtshofes hat sich hier, vor allem zu Gunsten des Mieters, einiges getan.
Nicht immer kann Einigkeit erreicht werden, ohne gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche Verfahren sind vom Gesetzgeber mit Besonderheiten versehen. Es ist genaue Vorbereitung zur Antragstellung notwendig, um sich nicht dem Kostenrisikos eines Verfahrensverlustes auszusetzen. Wir betreuen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche als Wohnungseigentümer, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung gegenüber dem Wohnungsverkäufer, bei der Durchsetzung und der Einhaltung der Mietverträge mit Mietzinsabbrechungs- und Räumungsklagen, etc.
- Mietverträge mit bestimmter oder unbestimmte Vertragsdauer
- Wertsicherung des Mietzinses und Kaution
- Fragen der Erhaltung und Betriebskosten
- Mietzins- und Räumungsklagen
- Ich kaufe eine Liegenschaft
- Was sind die Kosten?
- Wir bauen ein Haus
- Ich kaufe eine Wohnung
- Wie hoch sind Kosten und Steuern?
- Was muss ich beim Wohnungseigentumsvertrag beachten?
- Wie funktioniert die Verwaltung und die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung?
- Die Miteigentümerversammlung
- Sonstiges